Page 4 - WC-Notruf
P. 4

Toiletten/WC’s in öffentlichen Bereichen



        Was sind “öffentlich zugängliche Gebäude”:

            •  Heime und Krankenhäuser ohne Pfortenregistrierung
            •  Rathäuser
            •  Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens
               incl. zugehörige Sport- und Freizeitstätten
            •  Sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens

        Was ist  “öffentlicher Verkehrs- und Freiraum”:

            •  Verkaufsbereiche von Geschäften, Kaufhäusern oder Tankstellen
            •  Einkaufspassagen
            •  Restaurants und Cafés
            •  Schalterhallen von Banken

            •  Hotelfoyers
            •  Flughäfen
            •  Öffentliche Sport- und Freizeitstätten, z.b. Schwimmbäder
            •  Bahnhofshallen und Bahnsteige, öffentliche Gärten
            •  Parks, Fußgängerzonen und Spielplätze


        Ein Bereich ist nicht nur dann als öffentlich zugänglich einzustufen, wenn er ohne jede Vorbedingung
        betreten werden kann, sondern auch, wenn die Nutzung an Bedingungen oder Umstände geknüpft ist,
        die im Voraus bestimmt sind und von einem unbestimmten Personenkreis erfüllt werden können…
            •  z.B. der Schlüssel muss an der Tankstellen-Kasse oder Hotel-Rezeption
               geholt werden, bevor die Toilette/ das WC genutzt werden kann.


        Bedingungen zur Schaffung einer barrierefreien WC-Anlage:

        Werden in irgendeiner Form Besuchertoiletten geschaffen, muss grundsätzlich mindestens ein WC
        rollstuhlgerecht ausgestattet sein. Abweichungen hiervon sind nur dann möglich, wenn die Schaf-
        fung eines entsprechenden WC’s mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden wäre.
        Hotelbetreiber mit mehr als 30 Betten müssen mindestens ein Zimmer als barrierefreies Zimmer
        einrichten.


        Auszug aus dem Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ der Bundesregierung:

        Hinweise zum inklusiven Planen von Baumaßnahmen des Bundes







                                          20.8 Notruf- und Alarmanlagen


                                          Für  Toiletten  muss in der Nähe  des WC-Beckens eine  visuell
                                          kontrastreich gestaltete und taktil erfassbare Notrufanlage  vor-
                                          gesehen werden. Der Notruf muss vom WC-Becken sitzend sowie
                                          vom  Boden  aus liegend ausgelöst  werden  können. Die  Erkenn-
                                          barkeit und Auffindbarkeit für blinde Menschen muss eindeutig sein.





                                                         Seite 4
                                                                                                    Katalog C 2021 V10.00
   1   2   3   4   5   6   7   8   9